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Betreuung

Ein Mensch muss gesetzlich betreut werden, wenn er für einen bestimmten Zeitpunkt oder bis zu keinem absehbaren Zeit nicht mehr alleine für sich sorgen kann. Vor dem Vormundsgericht muss der Betroffene oder eine dritte Partei einen Antrag auf Betreuung stellen. Die Frage nach einer Vormundschaft, die auf einen Betreuer übertragen wird, kommt meist bei geistig Behinderten oder kranken, älteren Menschen auf, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine bewältigen können. Als Betreuer werden normalerweise Angehörige oder Ehrenamtliche eingesetzt. Der Betreute hat bei der Auswahl des Betreuer ein eindeutiges und ausschlaggebendes Mitspracherecht.