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Naturheilpraktiker

Naturheilpraktiker sind Heilkundige, welche sich eigenverantwortlich, ohne eine ärztliche Approbation zu besitzen, der Heilung oder Linderung von Krankheiten widmen. Dabei nutzen sie ausschließlich Naturheilverfahren und verzichten auf chemische Medikation oder operative Eingriffe. Die Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes ist durch das Heilpraktikergesetz von 1939 geregelt. Das Grundprinzip der natürlichen Heilweise ist es, den Patienten in seiner Gesamtheit zu betrachten. Nur wenn sich Körper, Geist und Seele in Harmonie befinden, kann der Mensch gesunden. Die Erstberatung beim Naturheilpraktiker wird immer ein intensives Vorgespräch beinhalten. Dieser Beratungstermin kann mehrere Stunden umfassen, da alle Aspekte berührt werden müssen, um den Patienten in seiner Gesamtheit zu erfassen. Die Beratung erfordert vom Naturheilpraktiker viel Einfühlungsvermögen, da auch sensible Bereiche der Persönlichkeit berührt werden. Vom Patienten ist unbedingte Ehrlichkeit gefordert. Anhand des entstandenen Gesamtbildes legt der Naturheilpraktiker die Therapieform fest und vereinbart weitere Beratungstermine. In der Regel führt der Naturheilpraktiker keine Hausbesuche durch. Da er jedoch eigenverantwortlich arbeitet, steht es ihm frei, über die reguläre Behandlungszeit hinaus zusätzliche Hausbesuche zu vereinbaren. Was besonders Patienten zu gute kommt, welche aus eigener Kraft nicht in der Praxis erscheinen können. Der Naturheilpraktiker hat Anspruch auf Entschädigung für den durch den Hausbesuch entstandenen Zeitaufwand und kann bei größeren Entfernungen Wegegeld einfordern.