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Die Rechtsmedizin auch bekannt als Gerichtsmedizin beschäftigt sich mit dem Prozess, dem Einsatz und der Diagnose naturwissenschaftlicher und medizinischer Sachkenntnissen für das Rechtswesen, sowie die Weitergabe arztrechtlicher Folgerungen an Ärzte.
Folgende Aufgabenbereiche fallen in den Bereich der Rechtsmedizin: forensische Traumatologie, Sexualmedizin und Molekularbiologie, sowie unter anderem Toxikologie, Drogenforschung als auch -Diagnostik, ebenso wie Neue Medien, Informationstechnologie und medizinische Begutachtungskunde. Rechtsmediziner öffnen nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Leichen, um dann Klarheit über die Ursache, den Zeitpunkt und die Art des Todes, sowie die die Identität der Person zu klären. Nicht zu verwechseln ist der Rechtsmediziner mit dem Pathologen. Diese führen im Gegensatz zu den Rechtsmedizinern nur Leichenöffnungen bei im Krankenhaus verstorbenen Personen durch und handeln nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft. |