Irreführende Werbung bei Pillen |
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| Mittwoch, den 11. November 2009 um 11:33 Uhr |
| Geschrieben von: Redaktion |
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In der Werbung ist eine Frau zu sehen, die für Pillen mit garantiertem Abnehmerfolg und „frei von Risiken“ wirbt. Solche Versprechen sind nach Einschätzungen von Verbraucherschützern nur irreführende Werbung. Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln sollten die Verbraucher
genauer hinsehen und Produkte, die vermeintlich Wunder versprechen,
meiden. Das rät die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt in einer
Übersicht über täuschende Werbestrategien. Besonders skeptisch
sollte man sein, wenn ein Mittel aufgrund seiner exotischen Herkunft
besonders attraktiv wirkt. Eine Angabe, wie das Mittel helfe bei unheilbaren Krankheiten, sollte skeptisch machen. Ebenso sollte man misstrauisch werden, wenn nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien fehlen oder das Produkt schon Jahre lang in anderen Ländern angewendet wird, ohne offiziell anerkannt zu sein.
Angstauslösende Aussagen, wie „60 Prozent aller Krankheiten
sind ernährungsbedingt- Der Tod sitzt im Darm- durch Produkt xy
regenerieren sich die Darmzellen“ sind verboten.
Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel, die wissenschaftlich
nicht belegt sind, sind nicht erlaubt, erklären die
Verbraucherschützer. Erst kürzlich wurde ein niederländischer Anbieter von Blasenkapseln wegen täuschender Werbeaussage abgemahnt. Die Wirkung des Mittels sei wegen der Inhaltsstoffe, wie Cranberry und Extrakten aus Kürbiskernsamen wissenschaftlich nicht belegt. Der Anbieter muss solche Aussagen künftig auf dem deutschen Markt unterlassen. |




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