Krankenkassen: Zusatzbeiträge |
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| Donnerstag, den 04. Februar 2010 um 16:48 Uhr |
| Geschrieben von: Redaktion |
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Dieses Recht auf Sonderkündigung setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein Kassenpatient einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat. Dieser hat nicht das Recht auf Sonderkündigung. Viele Kassenpatient fühlen sich ungerecht behandelt und zweifeln an der Rechtsgrundlage der Zusatzbeiträge. Diese können Krankenkassen aber erheben, wenn das über den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht ausreicht. |




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