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Gesetzentwurf: Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

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Dienstag, den 29. Juni 2010 um 16:32 Uhr
Geschrieben von: Marc Bohländer (Redakteur)   
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz sieht vor allem technische Anpassungen zu aktuellen Entwicklungen vor.


Außerdem sollen diverse Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften erfolgen. Darunter fallen auch fristgebundene Regelungen. Die befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus wird beispielsweise noch einmal um zwölf Monate bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Dies berichtet das Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung. Auch im Arzneimittelbereich wird Neues umgesetzt: der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag steigt von derzeit 6 Prozent auf 16 Prozent.


Zudem wird ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel festgelegt. Dies gilt vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013, was eine Entlastung von rund 1,15 Milliarden Euro pro Jahr zur Folge hat. Zwecks Datenschutzverbesserung und zur Missbrauchsbekämpfung wird ein modernes Versichertenstammdatenmanagement etabliert. Damit sollen sich ungültige sowie als verloren oder gestohlen gemeldete Karten identifizieren lassen.

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