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Vorsicht bei Arzneimittelkauf im Ausland

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Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 12:56 Uhr
Geschrieben von: Andreas Broda (Redakteur)   
Arzneimittel aus dem Ausland dürfen ausschließlich in geringen Mengen, also für den Eigengebrauch, eingeführt werden. Hierauf verweist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalenmit Sitz in Düsseldorf. Im Falle von verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen dürfen lediglich diejenigen Medikamente eingeführt werden, die auch auf dem Deutschen Markt zugelassen sind.

Medikamente aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden, sofern kein akuter Bedarfsfall bestand. Des Weiteren ist es unzulässig, Medikamente per Post nach Deutschland zu senden. Die Verbraucherzentrale verweist darüber hinaus darauf, das Arzneimittel ausschließlich in zugelassenen Apotheken erstanden werden sollten. Hierdurch umgeht man den möglichen Missstand, eine Fälschung zu kaufen.

Es gilt zudem zu bedenken, dass die Medikamente, trotz des gleichen Namens, im Bereich der Dosierung und Inhaltsstoffe starke Abweichungen aufweisen können. Folglich sei es unerlässlich, zuvor den Beipackzettel gelesen, oder einen Arzt beziehungsweise Apotheker konsultiert zu haben.

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